Regiekosten
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Für die Zwecke der Budgetierung sind Regie- bzw. Overheadkosten nicht exakt definiert. Zu ihnen zählen insbesondere die Kosten der politischen Leitung (z.B. Stadträte, Bezirksverordnetenversammlungen), ihrer Stabsstellen und der Interessenvertretungen, ggf. aber auch Kosten anderer Hierarchieebenen. Sie sind Bestandteil der Gemeinkosten der Bezirksverwaltung.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016