Regionalisierung

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Einige kommunale Leistungen bzw. Produkte werden nicht in allen Bezirken angeboten, weil u.U. die Vorhaltung von Personal und anderen Ressourcen unverhältnismäßig wäre. Somit werden bestimmte Leistungen von einem oder mehreren Bezirksämtern für andere Bezirksämter erbracht. Aufgrund der sog. bezirklichen Allzuständigkeitsvermutung können Regionalisierungen nur im Einvernehmen aller Bezirke erfolgen (vgl. Art 67 Abs. 5 S. 2 VvB).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016