Schulentwicklungsplan

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Der Schulentwicklungsplan soll das vielseitige Bildungsangebot sichern und die Entwicklung der Schülerzahlen, die Nachfrage der Erziehungsberechtigten sowie die Planungen und Angebote der bezirklichen Schulentwicklungspläne in Abstimmung mit der bezirklichen Jugendhilfe- und Sozialraumplanung einbeziehen. Die Planungen der angrenzenden Schulträger des Landes Brandenburg sind zu berücksichtigen. (§ 105 Abs. 3 SchulG)

Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe der äußeren Schulträgerschaft, die von den Bezirken in Zusammenarbeit mit der für Schulen zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt wird.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016