Schulentwicklungsplan

Aus SGK Berlin

Der Schulentwicklungsplan soll das vielseitige Bildungsangebot sichern und die Entwicklung der Schülerzahlen, die Nachfrage der Erziehungsberechtigten sowie die Planungen und Angebote der bezirklichen Schulentwicklungspläne in Abstimmung mit der bezirklichen Jugendhilfe- und Sozialraumplanung einbeziehen. Die Planungen der angrenzenden Schulträger des Landes Brandenburg sind zu berücksichtigen. (§ 105 Abs. 3 SchulG)

Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe der äußeren Schulträgerschaft, die von den Bezirken in Zusammenarbeit mit der für Schulen zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt wird.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016