Spielplatzplanung

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Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) legt als Richtwert für die Bemessung des Bedarfs an öffentlicher Spielplatzfläche 1 m² je Einwohner fest. Wie dieser Bedarf durch die Bezirke gedeckt werden kann, soll in einem Spielplatzplan vom Bezirksamt dargelegt werden. Die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 5 Kinderspielplatzgesetz), die den Spielplatzplan zu einem verbindlichen Planungsinstrument erklärte, wurde zwar durch das Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im Dezember 2003 gestrichen, das Bezirksamt und die BVV werden dadurch jedoch ausdrücklich nicht gehindert, eine Spielplatzplanung vorzunehmen und fortzuschreiben.

siehe auch: Spielplätze


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016