Straßenkategorien

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Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingeteilt (§ 20 Berliner Straßengesetz):

  1. Straßen I. Ordnung sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen überwiegend dem großräumigen Verkehr, das heißt dem Fernverkehr oder Regionalverkehr, dienen,
  2. Straßen II. Ordnung sind Straßen, die dem überbezirklichen Verkehr, dem Verkehr zwischen den Bezirken und den Nachbargemeinden Berlins oder dem Anschluss der Bezirke an Straßen I. Ordnung dienen,
  3. sonstige öffentliche Straßen sind alle weiteren, dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen.

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016