Straßenkategorien
Aus SGK Berlin
Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung wie folgt eingeteilt (§ 20 Berliner Straßengesetz):
- Straßen I. Ordnung sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen überwiegend dem großräumigen Verkehr, das heißt dem Fernverkehr oder Regionalverkehr, dienen,
- Straßen II. Ordnung sind Straßen, die dem überbezirklichen Verkehr, dem Verkehr zwischen den Bezirken und den Nachbargemeinden Berlins oder dem Anschluss der Bezirke an Straßen I. Ordnung dienen,
- sonstige öffentliche Straßen sind alle weiteren, dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016