Straßenreinigungsklassen

Aus SGK Berlin
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Im Straßenreinigungsverzeichnis sind alle Straßen mit ihrer Einordnung in eine Reinigungsklasse aufgeführt. Dort ist festgelegt, in welcher Häufigkeit Straßen gereinigt werden:

  • Klasse 1: 7x wöchentlich,
  • Klasse 2: 5x wöchentlich.

Zur Straßenbaulast gehört die Pflicht, die öffentlichen Straßen so zu reinigen, dass die Verkehrssicherheit erhalten bleibt (§ 7 Straßengesetz Berlin). Die ordnungsmäßige Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen obliegt dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe für die Grundstückseigentümer (im Gesetzestext als Anlieger und Hinterlieger bezeichnet). Die ordnungsmäßige Reinigung der im Straßenverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern – jeweils von ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte. Die Aufgaben des Landes Berlin werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt.

siehe auch: Winterdienst


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016