Ältestenrat der BVV

Aus SGK Berlin

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BezVG bildet die BVV aus ihrer Mitte den Ältestenrat. Für ihn gilt die Geschäftsordnung der BVV sinngemäß (§ 9 Abs. 3, 1. Halbsatz BezVG). Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrates sind durch die Geschäftsordnung zu regeln, da das BezVG insoweit keine Bestimmungen enthält. Er unterstützt den Vorsteher bei der Vorbereitung und Durchführung der BVV-Sitzungen. Er hat keinerlei Beschlussrechte. Der Ältestenrat besteht üblicherweise aus dem BVV-Vorsteher und seinem Stellvertreter sowie einer von der BVV festzulegenden Anzahl von weiteren Mitgliedern, die in der Regel den Vorständen der Fraktionen angehören.

siehe auch: BVV-Vorstand


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: Januar 2020