Ältestenrat des Abgeordnetenhauses
Aus SGK Berlin
Dem Ältestenrat gehören der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Vizepräsidenten sowie Vertreter der Fraktionen an. Er unterstützt den Präsidenten in seiner Amtsführung, legt die Größe der Ausschüsse und der Verteilung der Ausschussvorsitze fest, stellt die Tagesordnung für die Plenarsitzungen auf und legt die Redezeiten fest.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016