Altenhilfe

Aus SGK Berlin

Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mindern, um so Nachteile auszugleichen und die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Altenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe, die einkommensunabhängig erbracht wird, soweit es sich um Beratung und Unterstützung handelt (§ 71 SGB XII).

Wesentliche Altenhilfe-Leistungen sind die Vermittlung oder Erhaltung einer seniorengerechten / behindertengerechten Wohnung, die Vermittlung altersgerechter Dienste (z. B. in Form von Altenpflege) oder auch eines Heimplatzes, kulturelle Betreuung und Freizeitangebote einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016