Antidiskriminierung

Aus SGK Berlin

Die EU betreibt seit Jahren eine systematische Antidiskriminierungspolitik, die sich in bisher vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien niedergeschlagen hat. Diese wurden von Deutschland 2006 mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in nationales Recht umgesetzt.

Der Diskriminierungsschutz bezieht sich auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Allerdings sind die Anwendungsbereiche begrenzt auf Arbeit und Beschäftigung sowie z. T. auf Massengeschäfte und private Versicherungsgeschäfte.

Inzwischen liegt eine neue EU-Antidiskriminierungsrichtlinie vor, die auf die Gleichbehandlung in weiteren Rechtsbereichen wie Sozialschutz, Bildung, Transport oder Zugang zu Dienstleistungen, z. B. im Gesundheitswesen abzielt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016