Arbeitslosengeld

Aus SGK Berlin

Seit der Hartz-Reform 2005 wird zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterschieden.

Arbeitslosengeld I ist eine beitragsfinanzierte Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit berechnet, bewilligt und bezahlt wird (häufig auch als „ALG I“ bezeichnet). Sie speist sich aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. In Berlin sind hierfür die drei Außenstellen (Arbeitsagenturen) der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur zuständig.

Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, die von den Jobcentern gezahlt wird. In Berlin sind hierfür die zwölf Jobcenter in den Bezirken zuständig. Arbeitslosengeld I ist gegenüber dem Arbeitslosengeld II vorrangig. Es wird in der Regel bis zu einem Jahr gezahlt. Danach besteht nur für einige Personengruppen, insbesondere für ältere Arbeitnehmer, noch ein Anspruch. Alle anderen sind auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu verweisen, das einkommens- und vermögensabhängig für Bedarfsgemeinschaften berechnet wird, also nachrangig gegenüber anderen Leistungen ist. Arbeitslosengeld II wird so lange gezahlt, wie der Anspruch, der regelmäßig überprüft wird (meist halbjährlich, wobei jede Veränderung unaufgefordert mitgeteilt werden muss), besteht. Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht häufig auch, wenn das Einkommen aus Arbeit oder das Arbeitslosengeld I nicht ausreichend ist (siehe auch: Aufstocker).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016