Aufstocker

Aus SGK Berlin

Aufstocker sind Erwerbstätige, die trotz ihrer Arbeitsleistung unter dem Niveau staatlicher Sozialleistungen liegen. Wenn das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht oder das Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. zu niedrig ist, um sich bzw. die Bedarfsgemeinschaft zu ernähren, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

In Deutschland sind weitaus weniger vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen, als bisher angenommen. So wurde die Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten, die wegen eines niedrigen Arbeitslohns die staatliche Einkommensaufstockung beziehen, um fast ein Drittel nach unten korrigiert. Das geht aus einer Statistikrevision der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor (2014).

In Berlin sank die Zahl der sogenannten Aufstocker von 103.577 im Dezember 2014 auf 98.476 im Februar 2015. Ein Jahr zuvor lag sie noch bei knapp über 105.000. In Brandenburg wurden im vergangenen Februar 49.247 Aufstocker registriert, ebenfalls weniger als im Dezember (52.378) und im Vorjahr (55.550).

Mit der Einführung des Mindestlohns ab 1.1.2015 ist die Zahl der Aufstocker zwar gesunken, verlässliche Daten liegen aber noch nicht vor.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016