Aufgabenabschichtung

Aus SGK Berlin

Unter Abschichtung von Aufgaben versteht man die Verlagerung der Zuständigkeit bestimmter Aufgaben von einer Oberbehörde zu einer Unter- bzw. Mittelbehörde (z. B. von einer Hauptverwaltung zu den Bezirksverwaltungen). Der umgekehrte Weg ist die Aufschichtung.

siehe auch: Kommunale Aufgaben


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016