Bürgerschaftliches Engagement

Aus SGK Berlin

Bürgerschaftliches Engagement und zivile Beteiligung spielen eine immer wichtigere Rolle. Es definiert das Engagement als freiwillige, unentgeltliche, gemeinwohlorientierte und öffentlich wirksame Tätigkeit. Bürgerschaftliches Engagement ist demzufolge ein gemeinwohlorientiertes Handeln, bei dem es im weitesten Sinne um die Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens geht. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Vorstellungen von einem „guten“ Zusammenleben ein und übernehmen dafür Verantwortung. Eine lebendige und solidarische Gemeinschaft ist ohne das freiwillige Engagement nicht möglich. Es erstreckt sich über alle gesellschaftlichen Bereiche: Über 23 Mio. Menschen in Deutschland engagieren sich u. a. im Sport, in der Kultur, im Zivil- und Katastrophenschutz, in Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz und im sozialen Bereich.

Das bürgerschaftliche Engagement verändert auf Dauer auch die hergebrachte Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Der Staat ist nicht mehr der alleinige Akteur der Politik, sondern muss sich auf das aktive Engagement seiner Bürger einrichten. Damit stellen sich neue Anforderungen an Transparenz und Beteiligung (Bürgerbeteiligung).

Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger kann nicht voraussetzungslos sein. Erforderlich ist eine Infrastruktur, die bürgerschaftliches Engagement fördert und ermöglicht. Dazu gehören informierende und vermittelnde Anlaufstellen wie z. B. Freiwilligenagenturen, die am Engagement Interessierten Einsatzstellen vermitteln, Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten und Vernetzungschancen aufzeigen.

Aufgabe der (Kommunal-)Politik ist es, eine Kultur der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement zu entwickeln. (Ehrenamtspass, Würdigung der sozialen Kompetenz bei Bewerbungen, öffentliche Anerkennung, z. B. Ehrenamtsempfang des Bezirksbürgermeisters etc.). Eine Gesellschaft, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern aktiv mitgestaltet wird, kann die Herausforderungen der künftigen Entwicklung besser bewältigen als es Politik und Verwaltung allein bewerkstelligen könnten. Daher liegt die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Interesse des Staates und der Kommune.

Bürgerschaftliches Engagement in Berlin

Auch in Berlin besteht eine Vielzahl von Netzwerken und Initiativen, die sich dem bürgerschaftlichen Engagement verschrieben haben. Knapp ein Drittel aller Berliner ist freiwillig ehrenamtlich tätig. Es ist eine der großen Herausforderungen, das gesellschaftliche Kompetenzpotenzial künftig stärker zu nutzen bzw. die entsprechenden Rahmenbedingungen für die weitere Entfaltung des bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen. Seit 2005 existiert das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“, das sich um eine bessere Koordinierung der Engagementaktivitäten bemüht und die engagementpolitische Debatte befördern will (www.aktiv-in-berlin.info). Die Beauftragte des Senats für das Bürgerschaftliche Engagement ist beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt. Von hier aus wird auch das offizielle Bürgerportal „Bürger aktiv“ des Landes Berlin betrieben, auf dem sich u. a. eine Freiwilligenbörse befindet, in der man sich über Engagementangebote informieren kann.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016