Bauantrag

Aus SGK Berlin

Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Einzelheiten werden durch die Bauordnung für Berlin und die Bauvorlagenverordnung geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z B. ein Architekt) erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr. Zur Klärung von Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016