Betreutes Wohnen

Aus SGK Berlin

Betreutes Wohnen für Minderjährige und junge Volljährige ist eine Form der Jugendhilfe nach §§ 34, 27 und 41 SGB VIII, die oftmals die Heimunterbringung ersetzt hat. Die Betreuten haben einen eigenen Wohnraum und versorgen sich selbst, erhalten aber Rat und Hilfe durch Erzieher oder Sozialarbeiter. Auch in Jugendwohngemeinschaften werden junge Menschen betreut, nur sind es hier nicht Einzelpersonen, sondern mehrere Jugendliche und junge Erwachsene in einer Wohnung.

Für Senioren bietet das „Betreute Wohnen“ (Altenwohnungen, Seniorenresidenzen, eingestreute seniorengerechte Wohnungen, Mehrgenerationenhäuser) oft große Vorteile: Die eigene seniorengerechte Wohnung ist verbunden mit einem nahegelegenen Betreuungsbereich, der im Bedarfsfall genutzt werden kann, z. B. Mahlzeiten, Wäschereinigung, Körperpflege, medizinische Dienste. Die Sorge um ein ausreichendes bedarfsgerechtes Angebot ist Aufgabe der Stadtentwicklungs- und der Sozialverwaltung.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016