Drehgenehmigung

Aus SGK Berlin

Für Film- und Fernsehaufnahmen auf öffentlichen Straßen muss in Berlin eine Allgemeine Drehgenehmigung eingeholt werden, wenn bei den Aufnahmen mehrere Darsteller mitwirken, Gegenstände auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden bzw. Verkehrszeichen oder -einrichtungen erforderlich werden. Sie ist die Voraussetzung für alle weiteren Drehgenehmigungen. In Berlin erteilt die Allgemeine Drehgenehmigung die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an Produktionsfirmen für die Dauer von bis zu zwei Jahren, gültig für das gesamte Gebiet Berlins mit Ausnahme der Autobahnen. Zur Drehgenehmigung in öffentlichen Gebäuden siehe Raumvergabe.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016