Raumvergabe

Aus SGK Berlin

Für Sitzungen, Konferenzen, sonstige Veranstaltungen können Räume in öffentlichen Verwaltungsgebäuden Berlins gemietet werden. Die Verträge werden in der Regel von der Serviceeinheit Immobilien abgeschlossen (Facility Management). Für den BVV-Saal ist der BVV-Vorsteher bzw. die -Vorsteherin zuständig. Die Regularien bestimmt jeder Bezirk selbst.

In Wahrnehmung des Presserechts bedarf es für Film- und Fernsehaufnahmen in öffentlichen Gebäuden keiner Drehgenehmigung.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016