Eigenbetrieb

Aus SGK Berlin

Der Eigenbetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen eines Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet.

Entsprechend der Verselbstständigung des Eigenbetriebes als kommunales Sondervermögen wird dieser nicht im kommunalen Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb stellt einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan (laufende Kosten), dem Vermögensplan (Investitionen des Betreibers) und der Stellenübersicht (welche Stellen sind im Eigenbetrieb besetzt). In Berlin werden beispielsweise die kommunalen Kindertagesstätten als Eigenbetrieb geführt. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind hingegen kein Eigenbetrieb mehr, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016