Frauenvertretung

Aus SGK Berlin

Zweck und Aufgabe der Frauenvertretung ist die Vertretung der Interessen der weiblichen Beschäftigten in einer Dienststelle. Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur aktiven Frauenförderung. Zu den gesetzlichen Instrumentarien gehören Frauenförderpläne, Frauenvertreterinnen und beispielsweise im Fall von Unterrepräsentanz die Verpflichtung, eine Frau mit gleichwertiger Qualifikation einem männlichen Bewerber vorzuziehen.

siehe auch: Gleichstellungsbeauftragte


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016