Gebietskörperschaft

Aus SGK Berlin

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt. Diese Hoheit umfasst auch die Einwohnerinnen und Einwohner, wobei die Wahlberechtigten (Bürgerinnen und Bürger) gesetzliche Vollmitglieder der Körperschaft sind.

Die Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung aus, die eigene Organe (z. B. Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister, Kommunalvertretung) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016