Grundwasserschutz

Aus SGK Berlin

Ziel des Grundwasserschutzes ist es, die Beschaffenheit nicht verunreinigten Grundwassers zu erhalten, bereits vorhandene Schädigungen zu sanieren und eine maßvolle Grundwasserentnahme zu sichern. Zur Sicherung des Grundwassers als Trinkwasserressource werden durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festgesetzt. (§ 22 Berliner Wassergesetz) Wasserbehörde ist die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung. Das örtlich zuständige Bezirksamt (Umwelt / Naturschutz) ist u.a. für die Ordnungsaufgaben bei Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung zuständig. (§ 85 Berliner Wassergesetz)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016