Hare-Niemeyer

Aus SGK Berlin

Die Mandatsverteilung beim Quotenverfahren nach Hare-Niemeyer erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden die auf jede Partei entfallenen Stimmen mit der Zahl der zu vergebenden Mandate multipliziert und dann durch die Zahl aller gültigen Stimmen dividiert. Jede Partei erhält zunächst so viele Sitze, wie die Zahl vor dem Komma ausweist; die verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.

Das Verfahren der mathematischen Proportion (Quotenverfahren) nach Hare-Niemeyer wird bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin zur Berechnung der Mandatsverteilung angewendet.

Bei der Mandatsverteilung nach Hare-Niemeyer können bei bestimmten Änderungen der Rahmenbedingungen (Anzahl der Mandate, der Parteien o.a.) unlogische Veränderungen (Paradoxien) auftreten. So kann z.B. bei einer Erhöhung der Zahl der Mandate eine Partei einen Sitz verlieren, obwohl die Stimmenverteilung gleich geblieben ist.

Das Verfahren ist benannt nach dem englischen Juristen Thomas Hare (1806-1891)und dem deutschen Mathematiker Horst F. Niemeyer (1931-2007).

siehe auch: d'Hondt, Saint-Laguë/Schepers, Mandatsverteilung


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016