Hilfe in besonderen Lebenslagen

Aus SGK Berlin

Es handelt sich um Leistungen nach dem SGB XII (Bundessozialhilfegesetz): Hilfen zur Gesundheit (auch Familienplanung, Schwangerschaft, vorbeugende und stationäre Leistungen), Eingliederungshilfe für Behinderte (ambulant oder in Einrichtungen, Hilfen zur schulischen Bildung und zur Ausbildung, Reha-Leistungen, Hilfsmittel usw.), Hilfe zur Pflege, Leistungen – vor allem Beratung und Betreuung – bei besonderen sozialen Schwierigkeiten (z. B. Obdachloser), Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe und kulturelle Betreuung, Blindenhilfe, Bestattungskosten. Die Hilfe ist, wie jede Form der Sozialhilfe, nachrangig.

Zuständig ist das Sozialamt, evtl. in Verbindung mit dem Gesundheits- und/oder dem Jugendamt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016