Hundesteuer

Aus SGK Berlin

Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung in Berlin einen Hund hält. Die Steuer beträgt für einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.

Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt.

Steuerbefreiung gibt es u.a. für Blindenführhunde (Assistenzhunde).

siehe auch: Hunde


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016