Namensänderung

Aus SGK Berlin

Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten.

Für die Bearbeitung dieser Erklärungen oder Anträge sind die Rechtsämter (siehe Ämterstruktur in den Bezirken) zuständig. Dies gilt auch für Spätaussiedler, Flüchtlinge oder Vertriebene. Für eingebürgerte Personen, die zur Schreibweise oder Aussprache ihrer Namen oder den Wegfall von Besonderheiten, die sich durch das ausländische Namensrecht ergeben, können sogenannte Angleichungserklärungen abgegeben werden, mit denen u.a. der Name der deutschen Sprache oder Schrift angepasst wird.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016