Patientenfürsprecher

Aus SGK Berlin

An vielen Krankenhäusern stehen Patientenfürsprecher als unabhängige und ehrenamtlich tätige Ansprechpartner für Patienten zur Verfügung. Sie werden von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt.

Die Aufgaben von Patientenfürsprechern sind:

  • sie nehmen Lob und Beschwerden der Patienten entgegen,
  • beantworten Fragen der Patienten,
  • vermitteln bei Problemen zwischen Patient und Klinikpersonal und
  • leiten Anregungen und Verbesserungsvorschläge an die zuständigen Stellen weiter.

Patientenfürsprecher unterliegen der Schweigepflicht. Nur mit dem Einverständnis eines Patienten darf ein Fürsprecher Informationen weitergeben und zum Beispiel dessen Anliegen gegenüber der Klinikleitung oder dem Krankenhausträger vertreten.

Patientenfürsprecher bieten meist in der Klinik selbst oder in der näheren Umgebung Sprechstunden an. Falls ein Patient nicht in der Lage ist, sich selbst an den Patientenfürsprecher zu wenden, kann er dies über einen Angehörigen oder Vertrauten tun. Viele Patientenfürsprecher machen auch „Krankenbesuche“, sodass selbst bettlägerige Patienten direkt mit ihnen sprechen können. Die Inanspruchnahme des Fürsprechers ist für Patienten kostenlos.

Die Patientenfürsprecher legen der BVV und dem Krankenhaus einen jährlichen Erfahrungsbericht vor (§ 30 LKG - Landeskrankenhausgesetz).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016