Petition

Aus SGK Berlin

Eine Petition, zu Deutsch Ersuchen, bezeichnet eine Eingabe, Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet. In bezirklichen Angelegenheiten ist der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der BVV zuständig.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016