Quorum

Aus SGK Berlin

Unter Quorum versteht man die Anzahl der Stimmberechtigten, die bei einer Abstimmung anwesend sein oder sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig ist. Auch der Anteil an befürwortenden Stimmen, der für einen erfolgreichen Beschluss notwendig ist, wird als Quorum bezeichnet. Eine besondere Rolle spielt das Quorum bei Volksbegehren und Volksentscheid sowie bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016