Säuglingsfürsorge
Aus SGK Berlin
Unter Säuglingsfürsorge versteht man allgemein Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Säuglinge, besonders zur Herabsetzung der Sterblichkeit, durch Säuglingspflegekurse, Mütterberatungsstellen und Errichtung von Heimen, Tagesheimen und Säuglingsheimen. Träger der Säuglingsfürsorge sind die Gesundheitsämter. Die Säuglingsfürsorge ist Teil des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD).
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016