Schlüsselvertrag

Aus SGK Berlin

Vertrag v. a. mit Sportvereinen zur Nutzung von kommunalen Einrichtungen (Sportplätze und -hallen, Schulsporthallen) mit eigenverantwortlicher Öffnung und Schließung (Schlüssel). Dadurch wird der Einsatz von kommunalem Personal vermieden (Hausmeister, Platzwarte). Es gibt den kleinen und den großen Schlüsselvertrag. Beim kleinen Schlüsselvertrag kann eine Sportanlage zu bestimmten Zeiten genutzt werden, beim großen Schlüsselvertrag übernimmt der nutzende Verein zusätzliche Pflichten der Wartung, Pflege und Aufsicht.

siehe auch: Sportanlagennutzung


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016