Schwimmbäder, öffentliche

Aus SGK Berlin

Die öffentlichen Schwimmbäder sind bei den Berliner Bäderbetrieben (BBB), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, organisiert. Die Badeanstalten wurden 1996 aus den Bezirksverwaltungen ausgegliedert. Inzwischen betreibt als einziger Bezirk das Bezirksamt Treptow-Köpenick ein öffentliches Bad, das Strandbad Müggelsee. Das Stadtbad Kreuzberg (Baerwaldbad) wird von einem gemeinnützigen Träger betrieben.

Die Berliner Bäderbetriebe sind regionalisiert gegliedert. Jede Region umfasst mehrere Bezirke. Der Einfluss der Bezirke und des Berliner Schwimmverbandes bzw. der Bezirkssportbünde beschränkt sich auf eine beratende Tätigkeit im jeweiligen Bäderbeirat.

Sportvereine sind im Rahmen der SPAN (Sportanlagennutzungsvorschriften) zur kostenfreien Nutzung zu zugewiesenen Zeiten berechtigt, sie schließen sich häufig zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um den Übungs- und Wettkampfbetrieb während dieser Zeiten zu betreiben.

Auch der Schulunterricht (Schulschwimmen) muss von den BBB kostenfrei gewährleistet werden.

Schülerinnen und Schülern verhilft der Schülerferienpass zum preisgünstigen Eintritt in die städtischen Bäder.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016