Städtebaulicher Vertrag

Aus SGK Berlin

In Städtebaulichen Verträgen (§ 11 BauGB) zwischen Gemeinden und privaten Investoren wird die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen auf Kosten der Investoren geregelt.

Typisches und in der Praxis häufig zur Anwendung kommendes Beispiel ist der Durchführungsvertrag zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB), in dem sich ein Vorhabenträger vor Beschlussfassung über den auf seinen Antrag erarbeiteten Bebauungsplan in der BVV verpflichten muss, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. In einem Städtebaulichen Vertrag kann auch die Übernahme der Kosten für aus der städtebaulichen Maßnahme, z.B. einem großen Wohnungsbauvorhaben, folgende Infrastrukturprojekte, wie Kitas, Schulen, Grünanlagen etc. geregelt werden.

Dies gewinnt in Zeiten knapper Kassen der Gemeinden immer mehr an Bedeutung. Wenn Private die städtebaulichen Pläne erstellen und auch selbst verwirklichen, besteht allerdings die Gefahr, dass die allein demokratisch legitimierte Gemeinde zum bloßen Vollzugsgehilfen privater Interessen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über die Verfahren informiert und an ihnen beteiligt wird.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016