Stadtstaat
Aus SGK Berlin
Ein Stadtstaat ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt umfasst. Zu diesen gehören in Deutschland die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen, wobei Bremen aus zwei Städten (Bremen und Bremerhaven) besteht, die ca. 70 km auseinander liegen.
siehe auch: Berlin als Einheitsgemeinde
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016