Unterhaltsvorschuss

Aus SGK Berlin

Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren, die 1980 eingeführt wurde. Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen in den Jugendämtern gewährt.

Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z B. weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016