Informationsfreiheit

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Informationsfreiheit bedeutet, dass alle Interessierten ohne Begründung Zugang zu allen Informationen haben, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Durch diese Transparenz werden die Möglichkeiten einer politischen und gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie der bürgerschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns erheblich gestärkt.

Die Informationsrechte sind im „Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG – vom 15. Oktober 1999 geregelt. Für Auskünfte wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem jeweiligen Aufwand richtet.

Für den Informationszugang zu den Akten der Bundesverwaltung gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

siehe auch: Akteneinsicht, Datenschutz, Sozialdatenschutz


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016