Jugendhilfeplanung

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Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, die er kontinuierlich wahrzunehmen hat. Die Verantwortung für die Planung ist nicht delegierbar. Jugendhilfeplanung ist als Prozess zu organisieren. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss dafür sorgen, dass hierfür qualifiziertes Fachpersonal in ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Die Ergebnisse des Planungsprozesses stellen die Grundlage für Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses dar.

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfe­angebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen (§ 79 SGB VIII). Als Fachplanung geht es bei der Jugendhilfeplanung um die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehören quantitative und qualitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der IST-Situation, konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe, Prioritätensetzungen für die Umsetzung sowie deren Überprüfung.

Als fachliche Entwicklungsaufgabe richtet sich Jugendhilfeplanung auf die Umsetzung aktueller fachlicher Standards in allen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Als fachpolitische Gestaltungsaufgabe soll Jugendhilfeplanung dazu beitragen, Aufmerksamkeitsstrukturen, Ressourcen und öffentliche Sensibilitäten auf die komplexen Aufgaben der Jugendhilfe und damit auf die Sicherung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Eltern zu richten. Damit ist Jugendhilfeplanung nicht nur eine Aufgabe der kommunalen Fachverwaltung (Jugendamt) und der freien Anbieter von Jugendhilfeleistungen (Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen etc.), sondern auch ein Forum kommunalpolitischer Entscheidungsfindung (Jugendhilfeausschuss, BVV) und sie ist nicht zuletzt ein Instrument zur Beteiligung ihrer Adressaten an der Formulierung von Planzielen, Angebotsstrukturen, Prioritäten und Realisierungsformen. Jugendhilfeplanung ist eine notwendige Voraussetzung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Sie soll – so der Anspruch – das zentrale Steuerungsmoment der Jugendhilfepraxis darstellen. Das SGB VIII weist dabei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Wahrnehmung der Planungsverantwortung als Regelaufgabe zu. Sie müssen also auf der Basis dieser Gesetzeslage klären, mit welchen Zielsetzungen und Inhalten, in welchem Umfang, in welchen Organisationsformen, mit welchen personellen und sachlichen Ressourcen und mit welchen Qualitätsstandards sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Jugendhilfeplanung betreiben wollen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016