Nahverkehrsplan

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Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet den verkehrspolitischen und verkehrsgewerberechtlichen Rahmen für die mittelfristige Entwicklung des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs und konkretisiert die Eckpunkte. Die Eckpunkte für die Fortschreibung des NVP für den Zeitraum 2010-2014 wurden im Juli 2010 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.

Im Schwerpunkt legt der NVP Mindestanforderungen an das ÖPNV-Angebot in Berlin fest. So enthält er z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu:

  • Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit)
  • Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit)
  • Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr)

Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Mindestanforderungen erfüllt werden sollen.

Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, die zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016