Raumvergabe
Aus SGK Berlin
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Für Sitzungen, Konferenzen, sonstige Veranstaltungen können Räume in öffentlichen Verwaltungsgebäuden Berlins gemietet werden. Die Verträge werden in der Regel von der Serviceeinheit Immobilien abgeschlossen (Facility Management). Für den BVV-Saal ist der BVV-Vorsteher bzw. die -Vorsteherin zuständig. Die Regularien bestimmt jeder Bezirk selbst.
In Wahrnehmung des Presserechts bedarf es für Film- und Fernsehaufnahmen in öffentlichen Gebäuden keiner Drehgenehmigung.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016