Rechnungshof

Aus SGK Berlin
Version vom 25. Januar 2022, 21:29 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d. h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Neben der laufenden Überprüfung des Verwaltungshandelns kann der Rechnungshof auch Sonderprüfaufträge von Abgeordnetenhaus und …“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d. h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Neben der laufenden Überprüfung des Verwaltungshandelns kann der Rechnungshof auch Sonderprüfaufträge von Abgeordnetenhaus und Senat erhalten. Der Rechnungshof legt das Ergebnis seiner Prüfungen jährlich dem Abgeordnetenhaus vor. Der Präsident des Rechnungshofs wird vom Abgeordnetenhaus gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt (Art. 95 Abs. 2 VvB).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016