Rechnungshof

Aus SGK Berlin

Der Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d. h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Neben der laufenden Überprüfung des Verwaltungshandelns kann der Rechnungshof auch Sonderprüfaufträge von Abgeordnetenhaus und Senat erhalten. Der Rechnungshof legt das Ergebnis seiner Prüfungen jährlich dem Abgeordnetenhaus vor. Der Präsident des Rechnungshofs wird vom Abgeordnetenhaus gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt (Art. 95 Abs. 2 VvB).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016