Reines Wohngebiet

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Reine Wohngebiete (WR) dienen dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude. Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden (§ 3 BauNVO).

siehe auch: Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016