Baunutzungsverordnung

Aus SGK Berlin

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine nach dem Baugesetzbuch erlassene Rechtsverordnung. Danach werden Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche bestimmt (Flächennutzungsplan). Durch Änderungen der BauNVO und des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist Kinderlärm auch in reinen Wohngebieten hinzunehmen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016