Beitrag

Aus SGK Berlin

Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben. Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist als Studiengebühr bezeichnet).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016