Geschäftsordnung

Aus SGK Berlin

Eine Geschäftsordnung bestimmt das Verfahren, nach dem bestimmte Aufgaben erledigt werden. Sie regelt u.a. das Verfahren der Wahl des Vorstands, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Einberufung und Durchführung von Sitzungen oder die Behandlung von Vorlagen, Anfragen. Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 41 Abs. 1 VvB, die der Bezirksverordnetenversammlung in § 9 Abs. 1 Satz 1 BezVG.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016