Informationstechnik

Aus SGK Berlin

Der zentrale Dienstleister für die öffentliche Verwaltung Berlins ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin). Das ITDZ Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und stellt der Berliner Verwaltung eine umfangreiche Produktpalette zur Verfügung. Dazu gehören u.a.: Application Service Providing, IT-Selling (Online Bestellsystem für die Berliner Verwaltung), IT-Sicherheit, Basisdienste (u.a. Netzdienstleistungen), Auskunftsdienste (->Bürger-Telefon 115), IT-Infrastruktur-Service, Zentrale IT- und Druckdienste sowie IT-Consulting. Die E-Government-Suite des IT-Dienstleisters umfasst u.a. Massendigitalisierung, Formularmanagementsysteme, Dokumentenmanagementsysteme sowie die virtuelle Poststelle und das elektronische Behördenpostfach.

Der Einsatz von Informationstechnik in der Berliner Verwaltung erfolgt auf der Grundlage des „IT-Regelwerks“. Ziel dieses Regelwerks ist es, den Einsatz von Informationstechnik in der Berliner Verwaltung so zu steuern, dass Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns gefördert werden. Das Regelwerk schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Planung, die Beschaffung bzw. Entwicklung und den Einsatz von IT in der Berliner Verwaltung unter Beachtung der dezentralen Verantwortlichkeiten für die Ergebnisse des Verwaltungshandelns.

Bestandteile des IT-Regelwerks sind u.a.:

  • Die Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung
  • Die IT-Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung
  • Die IT-Standards der Berliner Verwaltung in ihrer jeweils aktuellen Fortschreibung
  • Das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts „IT-Dienstleistungszentrum Berlin“

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016