Kinder- und Jugendparlament

Aus SGK Berlin

Ein Kinder- und Jugendparlament ist eine in mehreren Bezirken anzutreffende Form der Jugendpartizipation. Die Kinder und Jugendlichen des Bezirkes wählen zumeist in den Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen ihre Vertreterinnen und Vertreter in das Kinder- und Jugendparlament. Dies vertritt dann die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber BVV und Bezirksamt. Eine gesetzliche Pflicht zur Einsetzung von Kinder- und Jugendparlamenten in den Bezirken gibt es nicht.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: Januar 2020