Landesschulbeirat

Aus SGK Berlin

Der Landesschulbeirat (LSB) setzt sich aus je einer/m gewählten Vertreter/in des Bezirkslehrerausschusses, des Bezirksschülerausschusses und des Bezirkselternausschusses jedes Berliner Bezirks zusammen. Hinzu kommen je ein/e Vertreter/in des DGB, des DBB, der Handwerkskammer, der IHK, der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde (§ 115 Schulgesetz).

Der Landesschulbeirat berät die für Schulen zuständige Senatsverwaltung in grundsätzlichen Fragen der Schulentwicklung und ist in wichtigen Angelegenheiten (z. B. Rahmenlehrpläne, Schulstruktur, Bau und Ausstattung von Schulen, wichtige Entwürfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Schulentwicklung, Kooperation Jugendhilfe und Schule etc.) zu hören.

Dem Landesschulbeirat sind dazu die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen.

siehe auch: Bezirksschulbeirat


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016